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In der Burg Storkow - im Brauhaus und Palas - gibt es einen Keller, das Erdgeschoss und ein Obergeschoss. Die Kellerdecke ist als Gewölbedecke ausgebildet, in beiden oberirdischen Geschossen gibt es Fensteröffnungen mit unterschiedlichen Unterkanten dieser Öffnungen.
In einem öffentlich genutzten Gebäude sind zahlreiche Vorschriften einzuhalten, die sich auch auf die Höhenfestlegungen der einzelnen Niveaus auswirken (Brüstungshöhen, Treppenstufen, Raumhöhen). In einem auch behinderten Menschen zugänglichen Gebäude sollen möchlichst keine Treppenabsätze zwischen den einzelnen Raumbereichen - insbesondere im Eingangsbereich - vorkommen.
Die vorhandene Bausubstanz führt auch zu Höhenzwängen aus statischen Gründen. So muss z.B. über den Gewölbebögen ausreichend Materialüberdeckung verbleiben, um die Tragfähigkeit dieser Bögen zu erhalten.
Alle diese vorgenannten Rahmenbedingungen aufeinander abzustimmen, war nicht einfach. Es hat hierzu des Aufmaßes der relevanten Kubaturdaten des vorhandenen Baukörpers durch das Vermessungsbüro Schlachter und Schmidt, der aufwendigen Planungsarbeit durch Herrn Architekt Alt und der anderen Fachplaner sowie der detaillierten Abstimmung zwischen allen Projektbeteiligten bedurft. Im Ergebnis wurde eine Lösung gefunden, die die Anforderungen aufeinander abstimmt und maßgebliche Zwänge einhält.
















